Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie die Hamburgische Kultur- und Tourismustaxe ein.
4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels oder Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten im Hotel durch Aushänge angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungs- halber.
Liegt dem Hotel eine Kreditkarte zur Garantie vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstandenen Schaden sofort zu belasten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Wenn nicht anders vereinbart ist eine Stornierung bis 7 Tage vor anreise kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder nicht erscheinen, behält sich das Hotel vor dem Kunden 100% der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben §1. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%.

§ 7 Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Für nicht der Rezeption zur Verwahrung gegebene Gegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung.

3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hausordnung

1) Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus ausnahmslos verboten. Im Fall der Missachtung werden Reinigungskosten von mindestens 250,00 €, sowie die Ausfallkosten der nicht vermietbaren Zimmer während der Reinigungsphase in Rechnung gestellt. 

2) Das Hotel bietet Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume, die für kulturelle und sonstige Zwecke genutzt werden können, bei rechtzeitiger Anmeldung auch in alleiniger Nutzung.

3) Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Wohn bzw. Schlafräumen nicht gestattet.

4) Mit Rücksicht auf die Ruhezeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-6:00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-6:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Hotelbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher, bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.

5) Es ist ausdrücklich verboten auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen und Fensterbretter sowie Außengeländer zu übersteigen.

6) Besucher können täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr in der Hotellobby empfangen werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

7) Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung des Gepäcks und Wertsachen selbst zu Sorge zu tragen. Für nicht der Rezeption zur Verwahrung gegebene Gegenstände, übernimmt das Hotel keine Haftung.

8) Die Feuerverhütungsvorschriften – siehe gesonderten Aushang auf den Fluren – sind unbedingt zu beachten. Schäden oder Störungen melden Sie bitte unverzüglich der Hausleitung. Informieren Sie sich bitte über die Feuerlöschordnung und die Handhabung der Feuerlöscher sowie die Lage der Fluchtwege.

9) Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Suchtmitteln ins Hotel ist den Bewohnern und deren Besuchern generell untersagt. Die Hausleitung behält sich vor, in den Zimmern gelagerten Alkohol und andere Suchtmittel für die Dauer des Aufenthaltes zu konfiszieren.

10) Waffen jeglicher Art dürfen nicht in das Hotel eingebracht werden. Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.

11) Die Hausleitung übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen erlaubt sich die Hausleitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Hausleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Hausverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

12) Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke) oder missbräuchlich die Handmelder betätigt, hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.

13) Begleitpersonen von Gruppen haben Vorbildfunktion und sollen sich bezüglich Rauchens und Alkohol dementsprechend verhalten.

14) Der Betrieb von Radios ist im Haus nicht erwünscht. Radios, Lautsprecher, CD-Player etc. können von der Hausleitung jederzeit auch vorsorglich bis zur Abreise eingezogen werden.